Projektfahrplan und Verfahrensschritte

Sobald neue Autobahnelemente (z.B. Anschlüsse), grosse Umgestaltungen oder zusätzliche Fahrspuren notwendig sind, leitet das Bundesamt für Strassen ASTRA ein umfangreiches Projektierungsverfahren in mehreren Etappen ein. Denn für den Bau von Autobahnen gelten nicht nur technische Normen und Standards. Es sind auch gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Zudem sollen betroffene Bundesstellen, Kantone, Gemeinden als auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, bei der Gestaltung eines Autobahnprojekts mitwirken zu können.

Zeitachse bypass bern ost Bypass Bern Ost

Vorstudie

In dieser Phase führt das ASTRA Projektstudien und Zweckmässigkeitsbeurteilungen durch. Damit klärt das ASTRA ab, ob das Projekt machbar sowie mit den gesetzlichen und planerischen Bestimmungen vereinbar ist.

Generelles Projekt (GP)

Das Projekt Bypass Bern Ost befindet sich zurzeit in der Phase des Generellen Projekts. Im Generellen Projekt legt das ASTRA die Eckwerte des Bauprojekts fest. Dazu gehören die Linienführung (inkl. Tunnelbauten), die Gestaltung der Anschlüsse, die Anzahl der Fahrspuren und die Kreuzungen mit anderen Bauwerken. Daneben stellt das ASTRA Kosten-Nutzen-Analysen her, erarbeitet einen Umweltverträglichkeitsbericht und macht Angaben über die Projektkosten. Mit der Genehmigung des Generellen Projekts stimmt der Bundesrat den Eckwerten des Projekts und der Weiterführung der Projektierungsarbeiten politisch zu.

Ausführungsprojekt (AP)

Mit dem Ausführungsprojekt präzisiert das ASTRA die im Generellen Projekt enthaltenen Bauwerke und bestimmt den notwendigen Landerwerb. Damit sind die betroffenen Bundesstellen, Kantone, Gemeinden als auch Bürgerinnen und Bürger in der Lage, am Projekt mitwirken zu können. Das ASTRA übergibt das Ausführungsprojekt dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung. Diese leitet anschliessend das Plangenehmigungsverfahren (PGV) ein.

Das Plangenehmigungsverfahren regelt die öffentliche Mitwirkung. Während der öffentlichen Auflage sind Einsprachen gegen das Ausführungsprojekt beim UVEK möglich. Gegen die Entscheide zu den Einsprachen können die Einsprechenden beim Bundesverwaltungsgericht sowie beim Bundesgericht rekurrieren. Sind alle Einspracheverfahren abgeschlossen, erfolgt durch das Generalsekretariat des UVEK die Plangenehmigungsverfügung. Sobald diese rechtskräftig ist, kann das Projekt umgesetzt werden.

Detailprojekt (DP) und Submission

Im Detailprojekt legt das ASTRA auf Basis des genehmigten Ausführungsprojekts sämtliche bautechnische Einzelheiten fest. Das Detailprojekt bildet die Grundlage, um die Baumeisterarbeiten ausschreiben zu können. Die Submission erfolgt nach dem öffentlichen Beschaffungswesen.

Realisierung

Nach Abschluss des Detailprojekts sowie der Submission können nun die Bauarbeiten an die Hand genommen werden. Die Realisierung wird durch verschiedene Fachstellen begleitet und weiterhin eng mit den Projektpartnern koordiniert.